- ZEITUNG
- Keine Kommentare
Dies ist der Artikel vom 23.05.2017 von SWR Aktuell
Die Kreisverwaltung in Bad Kreuznach wehrt sich gegen Anschuldigungen, eine Frau aus Armenien zu Unrecht abgeschoben zu haben. Sie musste trotz Ausbildung Deutschland verlassen.
Die Armenierin hatte in einem Mainzer Hotel eine Ausbildung gemacht. Gesetzlich hätte sie in der Ausbildungszeit ein Bleiberecht. Die 36-Jährige war jedoch Anfang Mai mit ihrer siebenjährigen Tochter abgeschoben worden, weil zuvor ihr Asylantrag abgelehnt worden war.
Keine Möglichkeit zurückzukommen
Der zuständige Ordnungsamtsleiter teilte jetzt auf SWR-Anfrage mit, die Ausländerbehörde im Kreis Bad Kreuznach habe nichts von der Hotelfachausbildung gewusst und deshalb auch keinen Ermessensspielraum gehabt. Sie hätte dafür eine Arbeitserlaubnis beantragen müssen, dann wäre das genehmigt worden. Da dies jedoch unbekannt war, war das Abschiebeverfahren eingeleitet worden. Jetzt gebe es keine Möglichkeit mehr, dass sie nach Deutschland zurückkomme.